Das Deutsche Rentensystem bietet dem Arbeitnehmer in Deutschland ganz entscheidenden Sicherheitsaspekte. In dem Lebensabschnitt, in dem der Mensch am leistungsfähigsten ist erbringt er einen Großteil der Lebensleistung. Das bedeutet, dass auch in dieser Zeit der Grundstein für später gelegt wird. Den Vermögensaufbau, den man in den ersten 20 Jahren der Berufstätigkeit nicht aufbaut, holt man später kaum noch auf. Das gleiche gilt für die Rentenansprüche, die man im Laufe der Zeit ansammelt.
Die Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung bilden für fast alle Erwerbstätigen in Deutschland den Schwerpunkt der Altersvorsorge. Es gibt zwar noch weitere Bausteine der Altersvorsorge, die aber bei einem überwiegenden Teil der Arbeitnehmer eine untergeordnete Rolle einnehmen.
Die soziale Sicherheit und Bedeutung der Deutschen Rentenversicherung ist daher sehr hoch. Alle Erwerbstätigen verlassen sich auf die Rente und die eingezahlten Beiträge in der Vergangenheit.
Das deutsche Rentensystem baut auf drei Säulen:
- Der erste Baustein ist die betriebliche Altersvorsorge, gesteuert durch die Arbeitgeber.
- Die zweite Säule ist eine freiwillige private Altersvorsorge.
- Als wichtigste Säule gilt die obligatorische staatliche Altersvorsorge
Wir geben ausführliche Auskunft über die gesetzliche Rente, die sogenannte Altersrente, und die Rückerstattung der Rentenbeiträge, die sogenannte Sozialversicherungsauszahlung. Auf diesem Gebiet sind wir Spezialisten und haben langjährige Erfahrung.
Wir kennen die Herausforderung der Deutschen Verwaltung. Wir wissen welche Formulare notwendig sind und wie sie ausgefüllt werden müssen. Dieses Wissen geben wir direkt an unsere Kunden weiter. Das erspart viel Zeit und Mühe für unsere Kunden und beschleunigt den Prozess der Rentenbeantragung oder der Rentenrückerstattung immens.
Wenn Sie Bürger eines Nicht-EU-Landes sind und in Deutschland gearbeitet haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung Ihrer selbst gezahlten Rentenbeiträge. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie haben weniger als 60 Monate (5 Jahre) in Deutschland gearbeitet
- Ihr letzter gezahlter Rentenbeitrag liegt mindestens 24 Monate zurückliegt
- Sie haben die EU offiziell verlassen
Die 60 Monats Grenze ist für folgende Länder gültig: Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Indien, Israel, Japan, Kanada, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Philippinen, Serbien, Südkorea, Tunesien, Türkei, Uruguay und die USA.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit dieser Länder besitzen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie weniger als 60 Monate gearbeitet haben. Deutschland hat mit diesen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, das dies regelt.
Mit allen sonstigen Ländern besteht kein Sozialversicherungsabkommen. In Ausnahmefällen gibt es auch ohne ein Abkommen zusätzliche Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Wir prüfen diese Bedingungen für Sie in unserem Pensioncheck. Um die Ansprüche eindeutig zu bestimmen, muss jeder Antrag einzeln geprüft werden.
Wenn es keine zusätzlichen Bedingungen gibt, die Gültigkeit für Sie haben, dann besteht ein Anspruch auf Rückerstattung. Sie haben dann Anspruch auf Ihre Rentenbeiträge, auch wenn Sie mehr als 60 Monate in Deutschland gearbeitet haben.
Die Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung bilden für fast alle Erwerbstätigen in Deutschland den Schwerpunkt der Altersvorsorge. Es gibt zwar noch weitere Bausteine der Altersvorsorge, die aber bei einem überwiegenden Teil der Arbeitnehmer eine untergeordnete Rolle einnehmen.
Die soziale Sicherheit und Bedeutung der Deutschen Rentenversicherung ist daher sehr hoch. Alle Erwerbstätigen verlassen sich auf die Rente und die eingezahlten Beiträge in der Vergangenheit.
Auf eine Rückerstattung müssen Sie 2 Jahre nach Ihrem letzten Beitrag zur deutschen Rentenversicherung warten. Aber Sie müssen keine 2 Jahre warten, um die Rückerstattung zu beantragen. Wir empfehlen mindestens 6 Monate vor Ablauf der Wartezeit mit dem Erstattungsantrag zu starten. Es kann bis zu 6 Monate oder manchmal länger dauern, bis die Rückerstattung erfolgt ist.
Damit Sie keine Rentenbeiträge in Deutschland zurücklassen, können wir Ihren Antrag bei der Ausreise aus Deutschland ausfüllen. Wir senden Ihnen eine Erinnerung 6 Monate vor Ablauf der 2-Jahres-Frist und erstellen alle Unterlagen, die für die Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge erforderlich sind.
Es gibt keine Ausnahmen. Die Rentenrückerstattung kann in jedes Land der Welt übertragen werden.
Sie starten die Rentenbeiträge von Grund auf neu und Sie haben keine Nachteile durch Ihre vorherige Rückerstattung.
Es kommt darauf an – erst nach Prüfung Ihres Rentenkontos sehen wir, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben und wie hoch diese sein wird. Wir zeigen Ihnen welche Möglichkeiten Sie haben und helfen Ihnen, die beste Entscheidung für Ihre aktuelle Situation zu treffen. Dies ist besonders wichtig, da Deutschland viele Sozialversicherungsabkommen mit verschiedenen Ländern hat. Wir kennen alle Länder, die ein Abkommen haben und informieren Sie dementsprechend.
Die Erben oder Begünstigten des Erstattungsberechtigten erhalten eine Erstattung, wenn die Person, die die Beiträge geleistet hat, vor Ablauf der fünfjährigen Sperrfrist stirbt. Der Antrag auf Rentenerstattung muss vor dem Tod des Versicherten gestellt worden sein.
Ein Arbeitnehmer in Deutschland muss Beiträge zum deutschen Sozialversicherungssystem zahlen. Ein Teil des Sozialversicherungssystems sind die Rentenbeiträge. Im Jahr 2019 müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber 18,9 %des Monatsgehalts zahlen. Jeder muss 9,3% bezahlen. Wenn Sie eine Rückerstattung beantragen, erhalten Sie nur Ihre selbst bezahlten Rentenbeiträge zurück. Im folgenden Link sehen Sie eine Tabelle der Rentenbeiträge in Deutschland der letzten 15 Jahre. Die Tabelle zeigt die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungsbeiträge. Das heißt, wenn Sie über der Bemessungsgrenze verdienen, zahlen Sie nicht mehr als die Obergrenze für die Beiträge.
Die Deutsche Rentenversicherung erinnert die Versicherten nicht daran, dass Sie ihre Altersrente beantragen können. Ebenso teilt die DRV auch nicht mit, ob eine Rückerstattung der Rentenbeiträge möglich ist. Lediglich auf Anfrage erfahren Sie, welche Dokumente notwendig sind (gültiger Ausweis, Versicherungsnachweis plus relevante Zertifikate, wie z.B. Sterbeurkunde bei Hinterbliebenenrente) und welche Formulare ausgefüllt werden müssen. Insbesondere bei einer Altersrente führt ein verspäteter Antrag zu einer verspäteten Auszahlung der Rente. Der Versicherte verliert Geld, das ihm zusteht. Daher ist wichtig die Rente rechtzeitig zu beantragen. Wir als Fundsback helfen, dass kein Geld verloren geht. Wir helfen die Rente schnell und rechtzeitig zu beantragen.
Je nach Rentenart gibt es unterschiedliche Fristen. Welche Frist für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie eine Rente aufgrund selbst erworbener Versicherungszeiten beantragen oder eine Hinterbliebenenrente in Anspruch nehmen möchten.
Für Renten aus selbst erworbenen Versicherungsansprüchen - also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Bildungsrenten - gilt grundsätzlich eine Antragsfrist von drei Monaten. Die Frist startet, sobald alle Voraussetzungen für die Rentenbeantragung erfüllt sind.
Sehr wichtig ist, dass bei einem verzögerten Rentenantrag, die Rente erst ab dem Antragsmonat ausgezahlt wird. Das bedeutet, wenn Sie mit Ihrem Antrag warten, verlieren Ihr eigenes Geld.
Bei Hinterbliebenenrenten - d.h. Witwen-, Witwen- und Waisenrenten - beträgt die Antragsfrist ein ganzes Jahr (12 Monate) ab dem Todesdatum. Diese Frist gilt auch, wenn eine Rente bereits einmal abgelaufen ist und später wieder beantragt wird. Wird der Antrag auf Hinterbliebenenrente später gestellt, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat und kann nicht rückwirkend gezahlt werden.
Einen Sozialversicherungsausweis erhält jeder Arbeitnehmer, wenn er zum ersten Mal als sozialversicherungspflichtiger Angestellter angemeldet wird. Die Sozialversicherungsnummer ist mit der Rentenversicherungsnummer identisch. Diese Nummer hat nichts mit anderen Nummern zur Identifikation zu tun. Sie ist weder mit der Krankenkartennummer noch mit der Steuer-Identifikationsnummer identisch. Wenn Sie Ihre Sozialversicherungsnummer suchen, finden Sie diese auf dem Sozialversicherungsausweis, dem Gehaltsnachweis oder auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die Nummer sieht aus wie ein zufällig zusammengewürfeltes Konglomerat, ist es aber nicht. Sie setzt sich aus 8 Zahlen, dem Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Versicherten und zuletzt aus 3 weiteren Zahlen zusammen.
Alle Zahlen haben eine Bedeutung.
- Die ersten beiden Zahlen zeigt die regionale Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung.
- Die nachfolgenden 6 Zahlen sind das Geburtsdatum des Versicherten.
- Der einzige Buchstabe ist der erste Buchstabe des Geburtsnamens. Ist dieser ein Ö dann enthält die Rentenversicherungsnummer die 2 Buchstaben OE.
- Die letzten beiden Zahlen zeigen das Geschlecht an. 00 bis 49 steht für männliche Versicherte und 50 bis 99 für weibliche.
Die letzte Zahl ist eine Prüfziffer und wird von wird nach Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung angegeben.
Altersrente: Für den Bezug der Altersrente gibt es zwei Anforderungen.
- Die erste Voraussetzung ist, dass Sie das entsprechende Alter erreicht haben. Seit 2012 ist die Grenze für das Eintrittsrentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben worden. Es gibt aber auch Ausnahmen, z.B. wenn Sie ein Arbeitnehmer sind, der eine außergewöhnlich lange Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren hat. Wenn Sie 45 Jahre gearbeitet haben und noch vor 1953 geboren wurden, haben Sie mit 63 Jahren Anspruch auf den Bezug der Altersrente.
- Die zweite Voraussetzung ist, dass Sie die Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt haben. In der Wartezeit werden verschiedene Zeiten angerechnet. Dazu gehören z.B. Beiträge aus Beschäftigung oder Selbständigkeit. Unter bestimmten Umständen können auch Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld oder Übergangsgeld bezogen haben, mitgerechnet werden. Auch Beiträge von Minijobs, die zusammen mit Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden, und Beiträge für Minijobs, die nur von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden, finden anteilige Berücksichtigung. Zusätzlich, zu den von Ihnen selbst gezahlten freiwilligen Beiträgen, werden Kindererziehungszeiten, Monate der nicht erwerbstätigen häuslichen Pflege und Monate aus einer Rentenanpassung im Falle einer Scheidung berücksichtigt.
Neben der Regelaltersrente gibt es weitere Rentenarten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Rentenarten sind:
- Altersrente für Schwerbehinderte
- Altersrente für Bergleute
Das Deutsche Rentensystem bietet dem Arbeitnehmer in Deutschland ganz entscheidenden Sicherheitsaspekte. In dem Lebensabschnitt, in dem der Mensch am leistungsfähigsten ist erbringt er einen Großteil der Lebensleistung. Das bedeutet, dass auch in dieser Zeit der Grundstein für später gelegt wird. Den Vermögensaufbau, den man in den ersten 20 Jahren der Berufstätigkeit nicht aufbaut, holt man später kaum noch auf. Das gleiche gilt für die Rentenansprüche, die man im Laufe der Zeit ansammelt.
Die Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung bilden für fast alle Erwerbstätigen in Deutschland den Schwerpunkt der Altersvorsorge. Es gibt zwar noch weitere Bausteine der Altersvorsorge, die aber bei einem überwiegenden Teil der Arbeitnehmer eine untergeordnete Rolle einnehmen.
Die soziale Sicherheit und Bedeutung der Deutschen Rentenversicherung ist daher sehr hoch. Alle Erwerbstätigen verlassen sich auf die Rente und die eingezahlten Beiträge in der Vergangenheit.
Das deutsche Rentensystem baut auf drei Säulen:
- Der erste Baustein ist die betriebliche Altersvorsorge, gesteuert durch die Arbeitgeber.
- Die zweite Säule ist eine freiwillige private Altersvorsorge.
- Als wichtigste Säule gilt die obligatorische staatliche Altersvorsorge
Wir geben ausführliche Auskunft über die gesetzliche Rente, die sogenannte Altersrente, und die Rückerstattung der Rentenbeiträge, die sogenannte Sozialversicherungsauszahlung. Auf diesem Gebiet sind wir Spezialisten und haben langjährige Erfahrung.
Wir kennen die Herausforderung der Deutschen Verwaltung. Wir wissen welche Formulare notwendig sind und wie sie ausgefüllt werden müssen. Dieses Wissen geben wir direkt an unsere Kunden weiter. Das erspart viel Zeit und Mühe für unsere Kunden und beschleunigt den Prozess der Rentenbeantragung oder der Rentenrückerstattung immens.
Wenn Sie Bürger eines Nicht-EU-Landes sind und in Deutschland gearbeitet haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung Ihrer selbst gezahlten Rentenbeiträge. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie haben weniger als 60 Monate (5 Jahre) in Deutschland gearbeitet
- Ihr letzter gezahlter Rentenbeitrag liegt mindestens 24 Monate zurückliegt
- Sie haben die EU offiziell verlassen
Die 60 Monats Grenze ist für folgende Länder gültig: Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Indien, Israel, Japan, Kanada, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Philippinen, Serbien, Südkorea, Tunesien, Türkei, Uruguay und die USA.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit dieser Länder besitzen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie weniger als 60 Monate gearbeitet haben. Deutschland hat mit diesen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, das dies regelt.
Mit allen sonstigen Ländern besteht kein Sozialversicherungsabkommen. In Ausnahmefällen gibt es auch ohne ein Abkommen zusätzliche Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Wir prüfen diese Bedingungen für Sie in unserem Pensioncheck. Um die Ansprüche eindeutig zu bestimmen, muss jeder Antrag einzeln geprüft werden.
Wenn es keine zusätzlichen Bedingungen gibt, die Gültigkeit für Sie haben, dann besteht ein Anspruch auf Rückerstattung. Sie haben dann Anspruch auf Ihre Rentenbeiträge, auch wenn Sie mehr als 60 Monate in Deutschland gearbeitet haben.
Ein Arbeitnehmer in Deutschland muss Beiträge zum deutschen Sozialversicherungssystem zahlen. Ein Teil des Sozialversicherungssystems sind die Rentenbeiträge. Im Jahr 2019 müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber 18,9 %des Monatsgehalts zahlen. Jeder muss 9,3% bezahlen. Wenn Sie eine Rückerstattung beantragen, erhalten Sie nur Ihre selbst bezahlten Rentenbeiträge zurück. Im folgenden Link sehen Sie eine Tabelle der Rentenbeiträge in Deutschland der letzten 15 Jahre. Die Tabelle zeigt die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungsbeiträge. Das heißt, wenn Sie über der Bemessungsgrenze verdienen, zahlen Sie nicht mehr als die Obergrenze für die Beiträge.
Auf eine Rückerstattung müssen Sie 2 Jahre nach Ihrem letzten Beitrag zur deutschen Rentenversicherung warten. Aber Sie müssen keine 2 Jahre warten, um die Rückerstattung zu beantragen. Wir empfehlen mindestens 6 Monate vor Ablauf der Wartezeit mit dem Erstattungsantrag zu starten. Es kann bis zu 6 Monate oder manchmal länger dauern, bis die Rückerstattung erfolgt ist.
Damit Sie keine Rentenbeiträge in Deutschland zurücklassen, können wir Ihren Antrag bei der Ausreise aus Deutschland ausfüllen. Wir senden Ihnen eine Erinnerung 6 Monate vor Ablauf der 2-Jahres-Frist und erstellen alle Unterlagen, die für die Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge erforderlich sind.
Sie starten die Rentenbeiträge von Grund auf neu und Sie haben keine Nachteile durch Ihre vorherige Rückerstattung.
Es gibt keine Ausnahmen. Die Rentenrückerstattung kann in jedes Land der Welt übertragen werden.
Die Erben oder Begünstigten des Erstattungsberechtigten erhalten eine Erstattung, wenn die Person, die die Beiträge geleistet hat, vor Ablauf der fünfjährigen Sperrfrist stirbt. Der Antrag auf Rentenerstattung muss vor dem Tod des Versicherten gestellt worden sein.
Es kommt darauf an – erst nach Prüfung Ihres Rentenkontos sehen wir, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben und wie hoch diese sein wird. Wir zeigen Ihnen welche Möglichkeiten Sie haben und helfen Ihnen, die beste Entscheidung für Ihre aktuelle Situation zu treffen. Dies ist besonders wichtig, da Deutschland viele Sozialversicherungsabkommen mit verschiedenen Ländern hat. Wir kennen alle Länder, die ein Abkommen haben und informieren Sie dementsprechend.
Altersrente: Für den Bezug der Altersrente gibt es zwei Anforderungen.
- Die erste Voraussetzung ist, dass Sie das entsprechende Alter erreicht haben. Seit 2012 ist die Grenze für das Eintrittsrentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben worden. Es gibt aber auch Ausnahmen, z.B. wenn Sie ein Arbeitnehmer sind, der eine außergewöhnlich lange Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren hat. Wenn Sie 45 Jahre gearbeitet haben und noch vor 1953 geboren wurden, haben Sie mit 63 Jahren Anspruch auf den Bezug der Altersrente.
- Die zweite Voraussetzung ist, dass Sie die Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt haben. In der Wartezeit werden verschiedene Zeiten angerechnet. Dazu gehören z.B. Beiträge aus Beschäftigung oder Selbständigkeit. Unter bestimmten Umständen können auch Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld oder Übergangsgeld bezogen haben, mitgerechnet werden. Auch Beiträge von Minijobs, die zusammen mit Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden, und Beiträge für Minijobs, die nur von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden, finden anteilige Berücksichtigung. Zusätzlich, zu den von Ihnen selbst gezahlten freiwilligen Beiträgen, werden Kindererziehungszeiten, Monate der nicht erwerbstätigen häuslichen Pflege und Monate aus einer Rentenanpassung im Falle einer Scheidung berücksichtigt.
Neben der Regelaltersrente gibt es weitere Rentenarten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Rentenarten sind:
- Altersrente für Schwerbehinderte
- Altersrente für Bergleute
Je nach Rentenart gibt es unterschiedliche Fristen. Welche Frist für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie eine Rente aufgrund selbst erworbener Versicherungszeiten beantragen oder eine Hinterbliebenenrente in Anspruch nehmen möchten.
Für Renten aus selbst erworbenen Versicherungsansprüchen – also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Bildungsrenten – gilt grundsätzlich eine Antragsfrist von drei Monaten. Die Frist startet, sobald alle Voraussetzungen für die Rentenbeantragung erfüllt sind.
Sehr wichtig ist, dass bei einem verzögerten Rentenantrag, die Rente erst ab dem Antragsmonat ausgezahlt wird. Das bedeutet, wenn Sie mit Ihrem Antrag warten, verlieren Ihr eigenes Geld.
Bei Hinterbliebenenrenten – d.h. Witwen-, Witwen- und Waisenrenten – beträgt die Antragsfrist ein ganzes Jahr (12 Monate) ab dem Todesdatum. Diese Frist gilt auch, wenn eine Rente bereits einmal abgelaufen ist und später wieder beantragt wird. Wird der Antrag auf Hinterbliebenenrente später gestellt, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat und kann nicht rückwirkend gezahlt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung erinnert die Versicherten nicht daran, dass Sie ihre Altersrente beantragen können. Ebenso teilt die DRV auch nicht mit, ob eine Rückerstattung der Rentenbeiträge möglich ist. Lediglich auf Anfrage erfahren Sie, welche Dokumente notwendig sind (gültiger Ausweis, Versicherungsnachweis plus relevante Zertifikate, wie z.B. Sterbeurkunde bei Hinterbliebenenrente) und welche Formulare ausgefüllt werden müssen. Insbesondere bei einer Altersrente führt ein verspäteter Antrag zu einer verspäteten Auszahlung der Rente. Der Versicherte verliert Geld, das ihm zusteht. Daher ist wichtig die Rente rechtzeitig zu beantragen. Wir als Fundsback helfen, dass kein Geld verloren geht. Wir helfen die Rente schnell und rechtzeitig zu beantragen.
Einen Sozialversicherungsausweis erhält jeder Arbeitnehmer, wenn er zum ersten Mal als sozialversicherungspflichtiger Angestellter angemeldet wird. Die Sozialversicherungsnummer ist mit der Rentenversicherungsnummer identisch. Diese Nummer hat nichts mit anderen Nummern zur Identifikation zu tun. Sie ist weder mit der Krankenkartennummer noch mit der Steuer-Identifikationsnummer identisch. Wenn Sie Ihre Sozialversicherungsnummer suchen, finden Sie diese auf dem Sozialversicherungsausweis, dem Gehaltsnachweis oder auf der Lohnsteuerbescheinigung. Die Nummer sieht aus wie ein zufällig zusammengewürfeltes Konglomerat, ist es aber nicht. Sie setzt sich aus 8 Zahlen, dem Anfangsbuchstaben des Nachnamen des Versicherten und zuletzt aus 3 weiteren Zahlen zusammen.
Alle Zahlen haben eine Bedeutung.
- Die ersten beiden Zahlen zeigt die regionale Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung.
- Die nachfolgenden 6 Zahlen sind das Geburtsdatum des Versicherten.
- Der einzige Buchstabe ist der erste Buchstabe des Geburtsnamens. Ist dieser ein Ö dann enthält die Rentenversicherungsnummer die 2 Buchstaben OE.
- Die letzten beiden Zahlen zeigen das Geschlecht an. 00 bis 49 steht für männliche Versicherte und 50 bis 99 für weibliche.
Die letzte Zahl ist eine Prüfziffer und wird von wird nach Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung angegeben.
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